FAQ
Trinkwasser ist das für menschlichen Genuss und Gebrauch geeignete Wasser mit Güteeigenschaften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. In Deutschland wird es zu 69 % aus Grundwasser incl. Quellwasser gewonnen (Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 17.2.2016).
Grundwasser ist unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegung ausschließlich oder nahezu ausschließlich durch die Schwerkraft und den durch die Bewegung selbst ausgelösten Reibungskräften bestimmt wird.
Grubenwasser ist alles Wasser, das mit Tief- und Tagebauen in Kontakt steht oder stand. Solange der Bergbau noch aktiv ist, wird dieses Grubenwasser an geeigneten Stellen im Bergwerk gesammelt und nach über Tage gepumpt oder abgeleitet, um das Grubengebäude frei von Wasser zu halten.
Eine allgemeinverständliche Broschüre, die diese Frage beantwortet, finden Sie hier.
Grubenwasserhaltung beschreibt alle Maßnahmen zur Fassung und Ableitung der den Grubenräumen zufließenden Wässer. Hierzu wird Grundwasser bis in das Grubentiefste abgesenkt. In den Revieren an Ruhr, Saar und Ibbenbüren lokal bis in Tiefen von über 1.500 Metern.
Im aktiven Bergbau müssen die Bergwerke frei vom Grubenwasser gehalten und das Grubenwasser abgepumpt werden. Mit dem Ende des aktiven Steinkohlenbergbaus ist dies nicht mehr nötig. Mit Einstellung oder Reduzierung der Wasserhaltungsmaßnahmen führen zufließende Grund- und Sickerwässer zum Ansteigen des Grubenwassers auf ein höheres Niveau.
Ein Grubenwasseranstieg („Flutung“) stellt eine Verringerung der Wasserhaltungsmaßnahmen und einen Schritt in Richtung der natürlichen Grundwasserverhältnisse dar, die vor dem Beginn des Steinkohleabbaus in der Region geherrscht haben.
Es ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll, den Revieren auf Dauer erhebliche Mengen Wasser aus großen Tiefen zu entnehmen. Durch den Grubenwasseranstieg wird der Reaktionsraum im Gebirge verringert, was eine Abnahme von Oxidationsprozessen wie beispielsweise der Pyritoxidation zur Folge hat. Außerdem werden hochmineralisierte Tiefenwasserzuflüsse verringert. Dies kann in Summe zur Verbesserung der Grubenwasserqualität führen.
Nach dem Ende des aktiven Steinkohlenbergbaus besteht die Möglichkeit, die Zahl der Wasserhaltungsstandorte zu verringern. Wenn das Grubenwasser ansteigen kann, können verschiedenste Pumpvorgänge und technische Anlagen entfallen. Das reduziert Unterhalt- und Stromkosten, so dass dadurch auch Kostenentlastungen stattfinden. Dies ist wichtig, da die Ewigkeitskosten des Steinkohlenbergbaus auf Dauer zu finanzieren sind. Reicht das vorhandene Kapital nicht aus, müssen die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland die weiteren Kosten übernehmen.
Weiterhin kann durch die Verringerung von Wasserhaltungsstandorten und geförderten Wassermengen die Einleitung von Grubenwasser in viele Flüsse und Gewässer entfallen. Beide Aspekte sind für die Lebensbedingungen der Tiere und Pflanzen an den Gewässern vorteilhaft.
In den Grubenbauten befinden sich durch die bergbaulichen Tätigkeiten eingebrachte Schadstoffe. Hierzu zählen Betriebsmittel wie PCB-haltige Hydrauliköle sowie Abfall- und Reststoffe der Bruchhohlraumverfüllung. Bei Kontakt mit Grund- und Grubenwasser kann es zu deren Mobilisierung und zum Austrag kommen.
Geogene Inhaltsstoffe wie natürliche Mineralien und leicht lösliche Verwitterungsprodukte können mit Grubenwasseranstieg zunächst deutlich zunehmen.
Ohne geeignete Maßnahmen kann dieses Grubenwasser Schutzgüter wie Trinkwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser beeinträchtigen.
Darüber hinaus führt der Grubenwasseranstieg unter Umständen zu Mikrobeben, Methanausgasungen und Bodenbewegungen wie beispielsweise Hebungen.
Unkontrollierte Grubenwasseranstiege können zu Austritten an der Tagesoberfläche und damit zur Vernässung und Überflutung führen.
Die RAG Stiftung trägt auch nach dem Ende des aktiven Steinkohlenbergbaus in Deutschland ab dem Jahr 2019 die Kosten der Ewigkeitsaufgaben. Für Bergschäden zeichnet die RAG AG Verantwortung. Diese trägt auch die Kosten für mögliche Bergschäden, die durch den Grubenwasseranstieg entstehen können.
Die Stiftung „Forum Bergbau und Wasser“ ist in ihren Aktivitäten unabhängig. Ihre Aktivitäten müssen darauf gerichtet sein, den Stiftungszweck zu erfüllen: Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Hydrogeologie mit Schwerpunkt Steinkohlenbergbau. Darauf achtet insbesondere der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, der die Stiftung treuhänderisch verwaltet. Somit ist eine Einflussnahme des Stifters auf die Forschungsergebnisse ausgeschlossen.
Die Stiftung will insbesondere Grundlagenforschung und anwendungsbezogene Forschung auf dem Gebiet Hydrogeologie und Grubenwasser vorantreiben. Dabei sollen vor allem die Chancen und Risiken eines Grubenwasseranstiegs nach Einstellung des Steinkohlenbergbaus sowie deren ökologische und ökonomische Konsequenzen in Forschungsvorhaben untersucht werden. Mit ihren Aktivitäten will die Stiftung „blinde Flecken“ der bestehenden Forschung und vorliegender Grubenwasserkonzepte aufdecken. Aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen werden dann Maßnahmen abgeleitet, um die bestehende Grubenwasserkonzepte zu optimieren und Natur und Umwelt zu schützen.
Die Forschungsergebnisse werden von der Stiftung „Forum Bergbau und Wasser“ veröffentlicht – auf dieser Website oder gegebenenfalls zusätzlich über entsprechende Presseinformationen. Die Veröffentlichung wird auch über wissenschaftliche Publikationen in Fachmagazinen erfolgen. Somit ist sichergestellt, dass ein entsprechender wissenschaftlicher Diskurs zu den einzelnen Forschungsergebnissen erfolgt. Darüber hinaus ist geplant, die Forschungsergebnisse auf Veranstaltungen – auch eigenen Veranstaltungen der Stiftung – vorzustellen.
Die Stiftung wird mit ihren Forschungsarbeiten neue wissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen Hydrogeologie und Grubenwasser gewinnen. Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse werden veröffentlicht und in Fachkreisen diskutiert. Es gibt keinen Automatismus, dass neue Erkenntnisse als bindend für aktuelle Grubenwasserkonzepte angesehen werden. Allerdings hat die RAG erklärt, dass sie neue wissenschaftliche Erkenntnisse in ihren Grubenwasserkonzepten berücksichtigen wird, wenn diese in der Praxis einen Fortschritt für den Schutz von Umwelt und Natur darstellen.
Die RAG ist Stifter der gemeinnützigen Stiftung „Forum Bergbau und Wasser“ und stellt ihr bedingungslos finanzielle Mittel für den Stiftungszweck zur Verfügung. Ausdrücklich nimmt die RAG keinen inhaltlichen oder anderweitigen Einfluss auf die Aktivitäten der Stiftung. Diese ist der RAG gegenüber zu keinerlei Rechtfertigung verpflichtet. Sie ist gemeinnützig und selbstlos tätig. Über eine festgeschrieben Dauer von fünf Jahren wird die Finanzierung der Stiftung durch die RAG unabhängig von den Forschungsergebnissen der Stiftung stattfinden.
Forschungsaufträge werden vom Kuratorium auf Grundlage identifizierten Forschungsbedarfs festgelegt. Das Kuratorium beruft sich dabei auf seine eigene umfassende wissenschaftliche Erfahrung und bereits vorliegende Studien zum Themenkomplex Hydrogeologie/Grubenwasser.
Die Treuhandstiftung wird vom Stifterverband kontrolliert. Dieser stellt durch ein Vetorecht sicher, dass die Stiftung die ihr zur Verfügung gestellten Mittel allein für den Stiftungszweck einsetzt und die vereinbarte Satzung eingehalten wird. Darüber hinaus ist die Stiftung verpflichtet, die Öffentlichkeit jährlich durch einen Rechenschaftsbericht über ihre Aktivitäten zu unterrichten und so Transparenz zu gewährleisten.
Die Mitglieder des Kuratoriums wurden auf Grundlage ihrer umfassenden Forschungsexpertise auf dem Gebiet Hydrogeologie/Grubenwasser ausgewählt.